Page 8 - Bauerngaerten

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Der reiche Erfahrungsschatz und das Wissen über die Bauern-

gärten wurde durch mündliche Überlieferung von Generation zu Generation weitergegeben.

Der oberste Grundherr war der König, der mit der damals rein agrarisch aufgebauten Wirtschaft sein zahlreiches Gefolge ernähren musste.

Aus dieser Situation heraus entstand die Landgüterverordnung, das „Capitulare de villis et curtis imperialibus“.

Neben den detaillierten Vorschriften zur Verwaltung der Krongüter enthielt dieses Dokument auch 73 Nutzpfanzen und 16 verschiede-ne Obstbäume, die in den königlichen Landgütern angepfanzt wer-den sollten.

Diese Landgüterverordnung schreibt man (doch einige Zweifel sind angebracht) Karl dem Großen zu.

Feige und Lorbeer gediehen wohl schwerlich in unserem eher rauen Klima, so dass man zumindest die ersten Aufzeichnungen dieser „Pfanzempfehlung“ Ludwig dem Frommen zuschreiben muss, da dessen Königreich in Aqitanien, also in Südfrankreich lag. Immerhin ist damit eine reiche Liste der damals bekannten und auch angebauten Nutzpfanzen in herrschaftlichen Gärten überlie-fert:

Lesen sie auf der folgenden Seite die Pfanzenliste des Capitulare de Villis.

In dem betreffenden Kapitel heißt es vorweg: „Volumus quod in horto omnes herbas habeant, id est“ - Wir wollen, dass man im Gar-ten alle Kräuter habe, nämlich…

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